Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Altenpflege, Altenhilfe, Note: 1,0, Universität Bielefeld (Fakultät für Gesundheitswissenschaft), Veranstaltung: MPH 38, Schwerpunktseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten der geriatrischen Reha, darunter eine Definition des Begriffs, gesetzliche Grundlagen und Probleme bei der Umsetzung. In allen modernen Industriestaaten nimmt der Anteil älterer Menschen ab 60 Jahren an der Gesamtbevölkerung stetig zu und wird in drei bis vier Jahrzehnten ca. 35 bis 40 % ausmachen. Die Sicherung einer hohen Lebensqualität im Alter ist mit einer Fülle individueller und gesellschaftlicher Probleme verbunden. Trotzdem hat unsere Gesellschaft noch wenigen Anstalten gemacht, diese auch wirklich zu lösen. Denn der Trend der Industriegesellschaft ist leistungsorientiert und auf Jugend und jung sein ausgerichtet, er richtet sich nach Angebot und Nachfrage - und alt sein ist nun einmal nicht gefragt. Dennoch sind wir meines Erachtens schon aus ethischer Sicht verpflichtet, unseren Müttern und Vätern ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen. Doch dieser Wunsch scheitert derzeit an verschiedenen Tatsachen. Die einstige Großfamilie, wie sie in der Kriegsgeneration noch üblich war, ist durch die Kriegswirren so gut wie nicht mehr vorhanden. Auch sind die Kinder der heutigen Rentnergeneration meistens im beruflichen Alltag sehr eingespannt oder wohnen wegen ihres Arbeitsplatzes nicht mehr am Ort. Deshalb muss es andere Wege geben, die für eine weitestgehende Agilität der Senioren zu sorgen. Dann, wenn sich meist typische Altersleiden einstellen, die nicht nur schleichend mit den Jahren auftauchen und sich sukzessive verstärken, aber auch dann, wenn durch ein plötzlich eintretendes elementar gefährdendes Ereignis, wie z.B. Schlaganfall, der Mensch sich nicht mehr selbst helfen kann und auf die Hilfe seiner Umwelt angewiesen ist. Aber auch ältere Menschen können eine erfolgreiche Rehabilitation absolvieren. Nach dem Gesetz können die Krankenkassen verschiedene Arten von Kurleistungen gewähren. Dabei handelt es sich zunächst um ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren.