Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Die Stadt in der frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verfassungsgeschichte der Städte ist ein klassisches Feld der historischen Forschung. Trotzdem sind viele städtische Rechtsquellen, insbesondere der frühen Neuzeit, noch nicht gesichtet worden, was neben der Fülle des Materials auch daran liegen mag, dass den deutschen Städten in dieser Epoche keine hohe Entwicklungseffizienz und damit nur eine historische Nebenrolle attestiert wurde. Dieses Urteil ist mittlerweile stark revidiert worden, spielten die Städte doch eine entscheidende Rolle bei der Herausbildung der bürgerlichen Gesellschaft humanistisch-demokratischer Prägung. Ausgehend vom späten Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts und den Anfängen der industriellen Revolution in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts untersucht die vorliegende Arbeit die Verfassungsentwicklung der Städte im Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nicht nur im Überblick, sondern auch anhand eines konkreten Vergleiches zwischen der Territorialstadt Güstrow (Mecklenburg) und der Reichsstadt Mühlhausen (Thüringen). Folgenden Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Wo liegen die Ursprünge neuzeitlicher Stadtverfassungen? Ist eine generelle Entwicklungstendenz der Verfassungen in der frühen Neuzeit erkennbar? Wodurch sind Reichs- und Territorialstädte zu unterscheiden? Wie ist das Verhältnis zwischen Territorialstadt und frühmodernem Territorialstaat? Welchen Einfluss hatte die Fürstensouveränität auf die Städte? Die Beantwortung dieser Fragen lässt eine Entwicklung deutlich erkennen: Die Stadtautonomie musste dem frühmodernen institutionellen Flächenstaat weichen.