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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit erfolgt schwerpunktmäßig die Prüfung, ob Reichsbürger in ein Beamtenverhältnis ernannt werden können und ob eine Beendigung von bestehenden Beamtenverhältnissen möglich ist. Hierzu erfolgt im ersten Schritt das Aufzeigen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, alsdann eine vereinzelt tiefergehende rechtliche Würdigung in Bezug auf die voran genannten Schwerpunkte. Die Reichsbürgerbewegung erfährt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit erfolgt schwerpunktmäßig die Prüfung, ob Reichsbürger in ein Beamtenverhältnis ernannt werden können und ob eine Beendigung von bestehenden Beamtenverhältnissen möglich ist. Hierzu erfolgt im ersten Schritt das Aufzeigen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, alsdann eine vereinzelt tiefergehende rechtliche Würdigung in Bezug auf die voran genannten Schwerpunkte. Die Reichsbürgerbewegung erfährt in den letzten Jahren zunehmende Aufmerksamkeit und taucht bundesweit in der medialen Berichterstattung, wie Zeitungen, dem Internet und sozialen Netzwerken, auf. Anhänger dieser Bewegung haben alle etwas gemein: Sie sprechen dem deutschen Rechtssystem seine Wirksamkeit ab, indem die Existenz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) geleugnet wird. Deshalb sehen sich die Anhänger dieser Bewegung auch nicht in der Pflicht, Gesetze zu beachten oder Steuern und Gebühren zu zahlen. Dabei ist die Bewegung sehr vielfältig und heterogen und umfasst Menschen aus vielen Bevölkerungsschichten, Bildungsgraden und Berufsgruppen. Auch wenn die Anhänger bzw. Sympathisanten der Reichsbürgerbewegung die BRD nicht als Staat anerkennen und dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität absprechen, belegen Überprüfungen des Verfassungsschutzes, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Reichsbürgern im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, oder sogar in ein Beamtenverhältnis ernannt werden will.