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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Auf supranationaler Ebene stellt Art. 7 OECD-MA die zentrale Vorschrift für den Umgang mit Unternehmensgewinnen dar. Das dort kodifizierte Fremdver-gleichsprinzip regelt die grenzüberschreitende interne Leistungsabrechnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte, indem beide Unternehmensteile wie fremde Dritte behandelt werden. Es besteht allgemein Einigkeit darüber, dass…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Auf supranationaler Ebene stellt Art. 7 OECD-MA die zentrale Vorschrift für den Umgang mit Unternehmensgewinnen dar. Das dort kodifizierte Fremdver-gleichsprinzip regelt die grenzüberschreitende interne Leistungsabrechnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte, indem beide Unternehmensteile wie fremde Dritte behandelt werden. Es besteht allgemein Einigkeit darüber, dass das Fremdvergleichsprinzip dabei den einzig brauchbaren Maßstab darstellt. Wie weit diese Fiktion auszulegen ist, oder anders, in welchem Umfang Stammhaus und Betriebsstätte Leistungen verrechnen dürfen, wird allerdings von den Anwenderstaaten uneinheitlich interpretiert, woraus Doppel- bzw. Minderbesteuerungen resultieren. Aus diesem Grund hat die OECD am 17. Juli 2008 die finale Version ihres „Betriebsstättenberichtes“ veröffentlicht, der am selben Tag Eingang in die Musterkommentierung fand. Der dort vertretene Ansatz soll zu einer einheitlichen Anwendung der Staaten führen. In der vorliegenden Arbeit wird zunächst Art. 7 OECD-MA und das „Prinzip der funktional selbstständigen Einheit“ in Grundzügen dargestellt. Darauf auf-bauend werden in Kapitel 3.1 die die Reichweite des Fremdvergleichsprinzips betreffenden Argumentationen herausgearbeitet, wobei auf die Diskussion der Zuordnung eines „Dotationskapitals“ nur begrenzt eingegangen wird. Ziel die-ser Arbeit ist es, die unterschiedlichen Argumente auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen und den Lösungsansatz der OECD kritisch zu beleuchten.