Eine asylerhebliche Anerkennung religiöser Fluchtmotive wird in Deutschland nur eingeräumt, wenn das "religiöse Existenzminimum" im Herkunftsland gefährdet ist. Nach langwierigen Asylverfahren wurde in den 1980er Jahren den ersten yezidischen Flüchtlingen aus dem Herkunftsland Türkei ein Anspruch auf Asylschutz von deutschen Verwaltungsgerichten und mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung zugesprochen. Das Yezidentum ist eine monotheistische Religion. Die Yezidi als Angehörige des Yezidentums sehen sich als doppelt Verfolgte, einmal hinsichtlich ihrer Religion, die sie als nicht aus dem Islam hervorgegangen beschreiben und hinsichtlich ihrer Ethnie als Kurden. Weltweit wird ihre Anzahl auf 800.000 geschätzt, ca. 40.000 leben in Deutschland. Die Zugehörigkeit zum Yezidentum erlangt ein Yezidi durch Geburt, eine Konvertierung ist daher ausgeschlossen. Aus der Überlieferung in mündlicher Form resultieren unterschiedliche Glaubensinhalte und -praxen. Vor allem yezidische Laien-Gläubige, die Muriden, wissen traditionell wenig über die Inhalte ihrer Religion. Dies erschwert auch Entscheidern mit westlich-christlich geprägtem Religionsverständnis in Asylverfahren den Zugang, sich ein einheitliches Bild yezidischer Religiosität zu machen und führt gleichsam dazu, dass Yeziden damit begonnen haben, in der Diasporasituation ihre Glaubensinhalte zu normieren. Am Beispiel der Yezidi wird aufgezeigt, wie die Angaben eines Flüchtlings, wegen seiner Religion im Heimatland verfolgt zu werden, in deutschen Asylverfahren seit Annahme des Asylkompromisses bewertet werden.
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