Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11,5, King`s College London (Dickson Poon School of Law), Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Hausarbeit im Fach öffentliches Recht, Staatsrecht II, Grundrechte. Anhand eines Fallbeispiels werden das Recht auf Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht näher betrachtet und erläutert. Die Hausarbeit wurde im Rahmen des Kurses German Public Law am King's College London verfasst. Der Kurs ist Teil des Partnerprogramms zwischen der Humboldt Universität zu Berlin und dem King's College London. Es ist fraglich ob O durch die Anweisung der P bzw. durch mögliche disziplinarrechtliche Sanktionen in einem ihrer Grundrechte verletzt wurde. Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn in einen vom Grundgesetz geschützten Bereich eingegriffen wurde und dieser Eingriff nicht gerechtfertigt ist. Hierfür kommen zunächst die Religionsfreiheit und im Weiteren das Recht auf Gleichbehandlung, sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Frage.
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