Inhaltsangabe:Einleitung: Der katholische (wie der evangelische) Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen hat in einem weltanschaulich neutralen Staat und in einer weltanschaulich pluralen Gesellschaft zwei Grundpfeiler: - Die Tradition des Fache, die in Zeiten zurück reicht, da das gesamte Schulwesen von den christlichen Kirchen bestimmt war und die Gesellschaft eine wesentlich, wenn nicht ausschließlich vom Christentum geprägte Überzeugungsgemeinschaft darstellte (Staatskirchentum). - Die verfassungsrechtliche Begründung (vor allem Art. 7 Abs. 3 GG), durch die der Staat seine gesellschaftlich gebotene Neutralität in dem Sinn positiv verwirklicht, daß er den in der Gesellschaft hauptsächlich wirksamen Religionsgemeinschaften das Recht einräumt und verbürgt, die religiöse Erziehung der Schüler ihres Bekenntnisses in den Schulen nach ihren eigenen Grundsätzen zu gestalten. Beide Begründungen reichen offenbar heute für sich und zusammen genommen nicht mehr aus, den konfessionellen Religionsunterricht als Fach unter Fächern in einer ¿Schule für alle¿ zu legitimieren. Diese Aussage von 1985 ist heute aktueller denn je. Seit mit Brandenburg das erste Bundesland den Religionsunterricht als ordentliches (also verbindlich im Fächerkanon) Unterrichtsfach aus dem Lehrplan verbannte und statt dessen das neue Fach ¿Lebensgestaltung ¿ Ethik ¿ Religionskunde¿ (LER) für alle, auch getaufte Schülerinnen und Schüler einführte, tobt ein leidenschaftlicher Streit um den Religionsunterricht in der Schule. Daß die Verabschiedung eines Schulgesetzes auf Länderebene oder genauer die dort festgeschriebene Einführung eines neuen Faches zu solch heftigen Diskussionen führt wie es beim Brandenburgischen Schulgesetz vom 12. April 1996 und der darin beschlossenen Einführung des Faches ¿Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde¿ der Fall ist, hat wohl niemand erwartet. In einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft, in der die Mehrheit der Bevölkerung allenfalls auf dem Papier einer der beiden christlichen Kirchen angehört, ist ein erbitterter Streit um den Religionsunterricht entstanden. Der zunächst nur zwischen den Landeskirchen Brandenburgs und der Brandenburger Regierung bestehende Konflikt hat sich ausgeweitet, bundesweit nehmen vor allem Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, aber auch Stimmen aus Politik und Gesellschaft Stellung zu der Abschaffung des Religionsunterrichts in Brandenburg. Problemstellung: Wie läßt sich nun ein soziologisches [...]
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