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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Psychologie - Religionspsychologie, Note: 1, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie der Geisteskranke im Vergleich zum Religiösen (Fanatiker) innerhalb eines historischen Textes aus dem Jahr 1919 erscheint. Der Psychiater W. Horstmann erhielt vor 1919 den Auftrag, ein psychiatrisches Gutachten über den 23-jährigen S. zu erstellen, der nicht bereit war seinen Kriegsdienst zu tun und die Waffen zu ergreifen. Der junge Mann weigerte sich, laut eigenen Angaben deshalb seinen Dienst zu tun, da ihn…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Psychologie - Religionspsychologie, Note: 1, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie der Geisteskranke im Vergleich zum Religiösen (Fanatiker) innerhalb eines historischen Textes aus dem Jahr 1919 erscheint. Der Psychiater W. Horstmann erhielt vor 1919 den Auftrag, ein psychiatrisches Gutachten über den 23-jährigen S. zu erstellen, der nicht bereit war seinen Kriegsdienst zu tun und die Waffen zu ergreifen. Der junge Mann weigerte sich, laut eigenen Angaben deshalb seinen Dienst zu tun, da ihn religiöse Motive davon abhielten. Horstmann sollte nun als Obergutachter fungieren, nachdem der Mann bereits von einem Vorgutachter als geisteskrank diagnostiziert worden war. Horstmann arbeitet in seinem Text hervor, dass es sehr wohl einige Parallelen zwischen religiösen Fanatikern und Geisteskranken gebe. Das Herangehen an den Text wird ein Herangehen im Sinne Michel Foucaults sein. Er selbst beschreibt in seinem Werk Wahnsinn und Gesellschaft die Geschichte des Wahnsinns. Er versucht, den Wahnsinn nicht als Naturgegebenheit oder objektiv greifbares Phänomen anzusehen, sondern als soziales Konstrukt, das sich innerhalb eines bestimmten geschichtlichen Umfeldes herausbildet. Wahnsinn ist demnach eingebettet in bestimmte Wissens- und Machtverhältnisse. Wenn Foucault die Geschichte des Wahnsinns schreibt, so bedeutet das für ihn eine „Strukturuntersuchung der historischen Gesamtheit - Vorstellungen, Institutionen, juristische und polizeiliche Maßnahmen, wissenschaftliche Begriffe – zu leisten“ (Foucault, 1973, S. 13). So ganz wird dies in der vorliegenden Arbeit wohl nicht gelingen, es soll aber zumindest versucht werden aus der Analyseperspektive Michel Foucaults zu arbeiten, was bedeutet, dass keine festen und ahistorischen Gegebenheiten angenommen werden.