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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,3, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Aachen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die „Kaiserliche Botschaft“ von Wilhelm I. im Jahre 1881 bildete die Grundlage der deutschen Sozialgesetzgebung. Wilhelm I. forderte, Gesetze zum Schutze der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter zu beschließen. Nach langwierigen Vorbereitungen wurde im Jahre 1889 vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz verabschiedet und trat zum 01. Januar 1891 in Kraft. Es handelte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,3, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Aachen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die „Kaiserliche Botschaft“ von Wilhelm I. im Jahre 1881 bildete die Grundlage der deutschen Sozialgesetzgebung. Wilhelm I. forderte, Gesetze zum Schutze der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter zu beschließen. Nach langwierigen Vorbereitungen wurde im Jahre 1889 vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz verabschiedet und trat zum 01. Januar 1891 in Kraft. Es handelte sich dabei um ein Ansparsystem, in welchem von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch Rentenbeiträge auf Rentenkonten eingezahlt und angespart wurden. Das angesparte Kapital gewährte den Industriearbeitern eine Alterssicherung nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Dieses kapitalgedeckte Ansparsystem wurde durch die Folgen der beiden Weltkriege und der Weltwirtschaftskrise stark belastet. Nachdem sich das System nach dem 2. Weltkrieg wieder erholen konnte, wurde unter Konrad Adenauer 1957 die RV grundlegend reformiert und auf das noch heute angewandte Umlageverfahren umgestellt.