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Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Repräsentative Demokratie bei Immanuel Kant 1. Rückblick Rousseau Rousseau definiert sein Ziel in seinem Werk „Zum Gesellschaftsvertrag“ deutlich: „Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen Kraft die Person und das Vermögen eines jeden einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor"…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Repräsentative Demokratie bei Immanuel Kant 1. Rückblick Rousseau Rousseau definiert sein Ziel in seinem Werk „Zum Gesellschaftsvertrag“ deutlich: „Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen Kraft die Person und das Vermögen eines jeden einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor" (Rousseau, 1776/1977: S.17 ). Rousseau möchte die Freiheit jedes einzelnen Menschen auch im Staat möglich machen. Freiheit meint hierbei nicht die willkürliche Freiheit tun und lassen zu können was man möchte, sondern das Befolgen von selbst gegebenen Gesetzen. In Hobbes Konzeption des Gesellschaftsvertrages kann es keine Freiheit geben, da sich jeder Einzelne dem willkürlichen Willen des Souveräns bedingungslos unterwirft. Auch John Locke erkannte dies und machte das Volk zum Souverän und damit Gesetzgeber. Damit war jedoch nur die Freiheit der Mehrheit gesichert, und nicht jedes Einzelnen. Rousseau macht deshalb „das Volk unter der Bedingung der Herrschaft des allgemeinen Willens“ (Grünewald, 2001: S.13) zum Souverän. Da der allgemeine Wille den eigenen Willen in jedem Gesetzgebungsakt notwendig enthält, ist somit jedes Gesetz an das sich der Einzelne im Staat hält dem eigenen Willen entsprungen. Der Gemeinwille ist also nicht nur etwas, dass wir „im Nachdenken über die Berechtigung von wechselseitigen Forderungen entdecken“ sondern von vornherein eine „souveränitätskonstitutive Bedingung“ (Ebd.). Rousseau fordert, dass zumindest die Letztentscheidung über ein jedes Gesetz plebiszitär zu erfolgen hat. Kant versucht zwischen diesem Ideal, dass sich in seiner„reinen Republik“ niederschlägt und den empirischen Gegebenheiten, die seiner Meinung nach Repräsentation notwendig machen, zu vermitteln. 2. Der Gemeinwille bei Kant Für Kant ist Rousseaus Gemeinwille nicht nur ein staatsrechtliches Gebot, sondern das höchste Moralprinzip. Er präzisiert den Gedanken des Gemeinwillens im kategorischen Imperativ wie folgt: "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne." (Kant, 1838: S. 64).