Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Pädagogoisches Institut), Veranstaltung: Hauptseminar: Analysen und Studien zum abweichenden Verhalten und zu Strategien der Resozialisierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gefängnisstrafe bzw. der Freiheitsentzug ist in fast allen Ländern das wichtigste Sanktionsmittel des Rechtssystems. Obwohl eine allgemeine Tendenz zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen zunimmt, sind diese oft die letzte Konsequenz für Rückfällige und besonders schwerwiegende Taten.8 Jedoch ist die Bestrafung nicht das einzige Ziel des Strafvollzuges. Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge für Gesellschaftsgruppen, die wegen Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind.14 Das gilt auch für die Gefangenen, die wie empirisch belegt ist oft aufgrund ihrer Sozialisation und mangelnden sozialen Einbindung zu abweichenden Verhalten neigen. Der Resozialisierungsgedanke ist daher das Hauptziel im Umgang mit straffälligen Menschen. Wie er in Deutschland umgesetzt wird, wie die Grundlagen sind und wie der internationale Vergleich aussieht, darauf möchte ich in folgender Veröffentlichung eingehen.