Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verurteilung wegen eines Gewaltdelikts zieht in der Regel nicht nur eine Freiheitsstrafe nach sich, sondern wirft auch tiefergehende Fragen auf. In vielen Fällen bedeutet eine solche Strafe, dass ein Mitmensch aus unserer Gesellschaft verletzt wurde. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit stellen diese Straftäter daher eine potenzielle Gefahr dar, die es zu adressieren und zu bewältigen gilt. In diesem Kontext übernimmt die Soziale Arbeit eine entscheidende Rolle. Sie hat nicht nur die Aufgabe, den Straftätern im Vollzug eine Eigenverantwortung zu vermitteln, sondern auch Hilfestellungen zur Selbsthilfe anzubieten. Soziale Berufe sind somit nicht nur Dienstleistungen für Menschen in Not und Bedürftige, sondern auch eine wichtige Stütze für diejenigen, die den rechten Weg verloren haben und ihn durch die Hilfe der Sozialen Arbeit wiederfinden müssen. Die Möglichkeit der Resozialisierung bietet den Straftätern die Chance, ihren Weg neu zu definieren und sich in die Gesellschaft zu reintegrieren. Durch verschiedene Maßnahmen werden ihnen alternative Handlungsmöglichkeiten und -strategien aufgezeigt, um in Zukunft straffrei zu handeln. Dazu gehören beispielsweise schulische Ausbildungen und die Förderung ihrer beruflichen Integration nach der Haftentlassung. Diese Arbeit widmet sich dem Vergleich zweier solcher Maßnahmen Sozialer Arbeit: dem Anti-Aggressivitäts-Training und der Sozialtherapie. Während das Anti-Aggressivitäts-Training in den letzten Jahren intensiv beworben wurde, ist es in jüngerer Zeit eher in den Hintergrund gerückt, was mit einer stagnierten Weiterentwicklung dieses Ansatzes erklärt werden kann. Dennoch ist es von großer Bedeutung, diesen Ansatz kritisch zu betrachten. Im Folgenden werden das Anti-Aggressivitäts-Training und die Sozialtherapie gegenübergestellt. Dabei wird analysiert, welche Grenzen und Möglichkeiten sich durch diese beiden Maßnahmen für die Resozialisierung von Gewalttätern ergeben. Zunächst wird die Zielgruppe der Gewalttäter genauer betrachtet, gefolgt von einer Darstellung verschiedener theoretischer Erklärungsansätze, die in Verbindung mit den Maßnahmen erneut aufgegriffen werden. Anschließend erfolgt eine Erläuterung der beiden Maßnahmen und ein Vergleich, der kritische Aspekte hervorhebt. Abschließend wird ein Fazit gezogen, um zu erörtern, welche der beiden Maßnahmen fachlich angemessener ist und das Ziel der Resozialisierung effektiver erfüllt.
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