Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,7, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Hauptseminar Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Jahren blickt die internationale Gemeinschaft auf den Bürgerkrieg in Syrien zwischen dem seit dem Jahr 2000 autoritär regierenden Regime unter Bashar al-Assad und einer Vielzahl von Rebellengruppen. Dabei traten immer mehr die verschiedenen Interessen unterschiedlicher politischer Akteure in der Region, aber auch weltweit, zu Tage. Eine Einflussnahme oder gar eine Intervention in den Konflikt gestalteten sich neben politischen, vor allem auch wegen völkerrechtlicher Gegebenheiten schwierig. So hätte ein unmittelbares Eingreifen die Souveränität des syrischen Staates und damit den Gleichheitsgrundsatz der UN-Charta nach Art. 2 Abs. 1 (Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.) bzw. das Gewaltverbot nach Art. 2 der UN-Charta verletzt. Zudem wäre das zwischenstaatliche, gewohnheitsrechtlich verankerte Interventionsverbot in die inneren Angelegenheiten eines Staates gebrochen worden.