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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Jede Art von wirtschaftlichem Handeln birgt das Risiko des Scheiterns. Im vergangenen Jahr 2012 wurden infolge dessen insgesamt 28.297 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Durch die Insolvenzordnung, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber ein einheitliches Recht für alle Bundesländer geschaffen. Dies war aufgrund der Missstände der früheren Konkursordnung erforderlich. Die Insolvenzordnung sieht…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Jede Art von wirtschaftlichem Handeln birgt das Risiko des Scheiterns. Im vergangenen Jahr 2012 wurden infolge dessen insgesamt 28.297 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Durch die Insolvenzordnung, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber ein einheitliches Recht für alle Bundesländer geschaffen. Dies war aufgrund der Missstände der früheren Konkursordnung erforderlich. Die Insolvenzordnung sieht seither die Möglichkeit der Erstellung eines Insolvenzplans vor. Er stellt ein Instrumentarium dar, welches den Sanierungsprozess von Unternehmen festschreibt. Allerdings erfüllt er keineswegs die in ihn gesetzten Erwartungen, denn die Zahl der Insolvenzplanverfahren war und ist auch heute noch, gemessen an allen eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren, verschwindend gering. Grund dafür ist der unvorhersehbare Ausgang des Insolvenzplanverfahrens und die fehlende Einflussnahme durch u.a. die Einsetzung eines vorher meist unbekannten Insolvenzverwalters. Dies führte zu mangelndem Vertrauen der Gläubiger und Schuldner in die Insolvenzordnung und deren Eignung für eine Sanierung. Die Insolvenzordnung des Jahres 1999 wurde daher im Jahr 2012 reformiert, sodass durch das neu entstandene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wesentliche Missstände behoben werden konnten. Zudem war es zwingend notwendig, neben der Liquidation, welche den Gläubigern meist als beste Lösung erscheint, die Rahmenbedingungen der Sanierung, Restrukturierung und übertragenden Sanierung deutlich zu verbessern. Dies ist, vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren beobachtbaren Großinsolvenzen, besonders relevant, da selbst eine einzelne Insolvenz eines bedeutenden Unternehmens eine Kettenreaktion auslösen kann. Einen zentralen Grund für diesen Prozess stellt die Globalisierung und die damit einhergehende starke nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen dar.

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