Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universität München (Rechnungswesen und Prüfung), Veranstaltung: Seminar zur Internationalen Rechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Restrukturierungsaufwendungen werden international als bedeutendes Mittel bilanzpolitischer Ergebnisgestaltung kritisiert. Eine Verfälschung der Ergebnislage durch die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen ist mitunter deshalb möglich, weil diese an Entscheidungen und Sachverhalten anknüpfen, die von der Unternehmensleitung selbst beeinflussbar sind. Zudem bilden Rückstellungen Sachverhalte ab, die mit Unsicherheiten verbunden sind. In der Vergangenheit wurde vor allem nach einem Wechsel der Unternehmensleitung häufig die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen in hohem Umfang beobachtet, die in späteren Jahren gewinnerhöhend aufgelöst wurden. Als Reaktion darauf hat das IASB im Jahr 2004 die Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung in Zusammenhang mit Restrukturierungen verschärft. In Bezug auf die derzeit geltenden Regelungen stellt sich zunächst die Frage, welche konkreten Maßnahmen als Restrukturierung gelten und welche Arten von Aufwendungen dabei rückstellungsfähig sind. Des Weiteren ist zu diskutieren, zu welchem Zeitpunkt eine Rückstellung in der Bilanz anzusetzen ist, was eines der Kernprobleme von Restrukturierungsrückstellungen darstellt. Ein weiterer Problemkreis eröffnet sich bei der Bewertung, wenn es um die Frage geht, in welchem Umfang Restrukturierungsrückstellungen zu bilden sind. Für Restrukturierungsrückstellungen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen existieren besondere Vorschriften. Hierbei ist fragwürdig, ob die Voraussetzungen, unter denen beim Tochterunternehmen geplante Restrukturierungen in den Konzernabschluss aufgenommen werden dürfen, zu einer sachgerechten Abbildung der zugrunde liegenden Verpflichtungen führen. Die Regelungen für Restrukturierungsrückstellungen sind insbesondere vor dem Hintergrund der vom IASB definierten Zielsetzung von Abschlüssen kritisch zu beurteilen. Darüber hinaus sind die Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob sie gewisse Eigenschaften wie Widerspruchsfreiheit, Konsistenz und Vollständigkeit erfüllen.
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