Mohamad El-Ghazi befasst sich mit der materiellen Konkurrenzlehre, insbesondere mit der im deutschen Strafrecht vorherrschenden Dichotomie zwischen Ideal- und Realkonkurrenz. Er hinterfragt sowohl die dogmengeschichtliche Herleitung dieser Figuren als auch die Berechtigung der hiermit verbundenen Konsequenzen bei der Rechtsfolgenzusammenführung. Wodurch ist es zu rechtfertigen, dass bei der Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch eine singuläre Handlung im konkurrenzrechtlichen Sinne das Absorptionsprinzip gilt, während bei mehreren Handlungen das Asperationsprinzip Platz greifen soll? Diese Differenzierung bedarf unter der Geltung des Schuld- und Gleichheitsgrundsatzes einer Rechtfertigung. Soweit ein Differenzierungsgrund benannt werden kann, muss die gesamte echte Konkurrenzlehre inhaltlich an diesem Grund ausgerichtet werden. Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Bremen; Referendariat am Kammergericht in Berlin; Wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Ingeborg Zerbes in Bremen; seit 2019 Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier.
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