Rechtsprechung steht unter dem Diktat der Urteilspflicht und muss Mehrdeutigkeit daher einhegen und urteilend auflösen. Literatur hält Formen und Prozesse von Mehrdeutigkeit dagegen ohne Schwierigkeit aus. Sie werden als Potenzierung der ästhetischen Qualität sogar gerühmt und forciert. Die Beiträge des vorliegenden Bandes sind Texten und Rezeptionszusammenhängen gewidmet, die Rezipientinnen und Rezipienten explizit in eine Richterposition setzen. Konkret geht es um literarische Phänomene, bei denen Rezipierende nicht bloß verstehen und deuten, sondern (be- und ver-)urteilen - zum einen im engen (juristischen) und zum anderen im weiten (ästhetischen) Sinne des Urteilsbegriffs. Zu unterscheiden sind hierbei Laienurteile in Strafsachen und die Einforderung professioneller Urteile, bei denen Leserinnen und Leser (metaphorisch) als Kunstrichter angesprochen, konstruiert oder zu agieren verpflichtet werden. Das literaturgeschichtliche Spektrum reicht dabei vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, mit einem Schwerpunkt im frühen 20. Jahrhundert.¿
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