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Rechtsprechung steht unter dem Diktat der Urteilspflicht und muss Mehrdeutigkeit daher einhegen und urteilend auflösen. Literatur hält Formen und Prozesse von Mehrdeutigkeit dagegen ohne Schwierigkeit aus. Sie werden als Potenzierung der ästhetischen Qualität sogar gerühmt und forciert. Die Beiträge des vorliegenden Bandes sind Texten und Rezeptionszusammenhängen gewidmet, die Rezipientinnen und Rezipienten explizit in eine Richterposition setzen. Konkret geht es um literarische Phänomene, bei denen Rezipierende nicht bloß verstehen und deuten, sondern (be- und ver-)urteilen – zum einen im…mehr

Produktbeschreibung
Rechtsprechung steht unter dem Diktat der Urteilspflicht und muss Mehrdeutigkeit daher einhegen und urteilend auflösen. Literatur hält Formen und Prozesse von Mehrdeutigkeit dagegen ohne Schwierigkeit aus. Sie werden als Potenzierung der ästhetischen Qualität sogar gerühmt und forciert. Die Beiträge des vorliegenden Bandes sind Texten und Rezeptionszusammenhängen gewidmet, die Rezipientinnen und Rezipienten explizit in eine Richterposition setzen. Konkret geht es um literarische Phänomene, bei denen Rezipierende nicht bloß verstehen und deuten, sondern (be- und ver-)urteilen – zum einen im engen (juristischen) und zum anderen im weiten (ästhetischen) Sinne des Urteilsbegriffs. Zu unterscheiden sind hierbei Laienurteile in Strafsachen und die Einforderung professioneller Urteile, bei denen Leserinnen und Leser (metaphorisch) als Kunstrichter angesprochen, konstruiert oder zu agieren verpflichtet werden. Das literaturgeschichtliche Spektrum reicht dabei vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, mit einem Schwerpunkt im frühen 20. Jahrhundert.
Autorenporträt
Dr. Nursan Celik ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Exzellenzcluster 2020 „Temporal Communities“ an der Freien Universität Berlin und Lehrende am Germanistischen Institut der Universität Münster.

Dr. Sebastian Speth ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Sonderforschungsbereich Recht und Literatur (SFB 1385) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Teilprojekt A03 „Das Recht der Erfahrungsseelenkunde. Der Pitaval als Milieu- und Prozessliteratur zwischen 1730 und 1840“.