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  • Format: PDF

Eine europäische Richtlinie - 27 nationale Regeln zur Gesetzesinterpretation. Wie gehen die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte, mit Fällen fehlerhafter Richtlinienumsetzung um? Diese Frage untersucht Sudabeh Kamanabrou für Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Spanien sowie das Vereinigte Königreich. Ausgangspunkt und Anschauungsmaterial sind urlaubsrechtliche Umsetzungsdefizite, die durch verschiedene Urteile des EuGH zu Tage getreten sind. Vor dem Hintergrund der Reaktionen der jeweiligen nationalen Gesetzgeber und Gerichte werden die in den untersuchten Ländern verwendeten…mehr

Produktbeschreibung
Eine europäische Richtlinie - 27 nationale Regeln zur Gesetzesinterpretation. Wie gehen die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte, mit Fällen fehlerhafter Richtlinienumsetzung um? Diese Frage untersucht Sudabeh Kamanabrou für Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Spanien sowie das Vereinigte Königreich. Ausgangspunkt und Anschauungsmaterial sind urlaubsrechtliche Umsetzungsdefizite, die durch verschiedene Urteile des EuGH zu Tage getreten sind. Vor dem Hintergrund der Reaktionen der jeweiligen nationalen Gesetzgeber und Gerichte werden die in den untersuchten Ländern verwendeten Regeln zur Gesetzesinterpretation erörtert. Darauf aufbauend behandelt die Autorin die richtlinienkonforme Auslegung. Ein anschließender Vergleich zeigt - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangssituationen - die Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der Lösung der methodischen Probleme auf. Studium der Rechtswissenschaft an der WWU Münster und der Ruhr-Universität Bochum; 1997 Promotion; 1998 Zweites Staatexamen; 2003 Habilitation; Professorin für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre sowie Mitdirektorin des Instituts für Arbeit und sozialen Schutz an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.

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Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaft an der WWU Münster und der Ruhr-Universität Bochum; 1997 Promotion; 1998 Zweites Staatexamen; 2003 Habilitation; Professorin für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre sowie Mitdirektorin des Instituts für Arbeit und sozialen Schutz an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.