Im Vorfeld des In-Kraft-Tretens von Basel II zeichnet sich mit der Formulierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement schon der nächste Anforderungskatalog ab, den es zu erfüllen gilt. Mit der Formulierung der MaRisk wird der Versuch unternommen, von der bisher eher quantitativen Perspektive der Aufsicht hin zu einer qualitativen zu kommen. Inwieweit es den MaRisk gelingen wird, diese Qualität im Risikomanagement zu schaffen, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass durch die Umsetzung der MaRisk ein weiterer hoher Aufwand auf die Banken zukommt.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.