Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziologie - Beziehungen und Familie, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum (Sozialwissenschaft), Veranstaltung: Menschenrechte als universales Prinzip - feministische Kritik und Anknüpfungsmöglichkeiten, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte der Beschneidung, der weiblichen sowie der männlichen, ist sehr alt. Schon in Ägypten der Pharaonenzeit kannte man dieses Ritual bereits. Das belegen Funde von weiblichen Mumien, die auf das 16. Jahrhundert vor Christi Geburt datiert sind (vgl. Hermann, 2000, S.16). Auch die Juden pflegten lange Zeit die Beschneidung beider Geschlechter. In bestimmten afrikanischen, asiatischen, australischen und südamerikanischen Ländern hatte bzw. hat die Beschneidung eine festverwurzelte Tradition. Man führte Beschneidungen in manchen islamischen aber auch christlichen Volksgruppen durch. Sogar in unseren Breiten, der aufgeklärten, zivilisierten 1. Welt, benutzte man die Genitalverstümmelung bis in die 40er 50er Jahre hinein, um die Frauen von Krankheiten wie Hysterie, Epilepsie und Depression zu heilen und um Homosexualität und Masturbation zu unterbinden (vgl. Toubia, 1995, S.225 und Hermann, 2000, S.28). Daran sieht man, dass die Beschneidung der Geschlechtsteile nicht eine Ursprungskultur oder -religion hat. Vielmehr muss sich dieser Brauch unabhängig auf (fast) allen Erdteilen und parallel entwickelt haben. Hinter diesen Praktiken steht der Glaube, der Mensch durchlaufe verschiedene Entwicklungsphasen oder Stationen wie Geburt, Erwachsenenalter, Heirat, Alter und Tod, die mit entsprechenden Riten beendet bzw. eingeläutet werden müssen, damit der kosmische Zyklus von Werden und Vergehen in Gang gehalten wird. (Vgl. Schnüll, 1999, S.15) Der Eintritt ins Erwachsenenalter ist ein wichtiges Ereignis für einen Menschen. Er wird von nun an von seinen Mitmenschen anders behandelt. Die Erwartungshaltung ihm gegenüber ändert sich, und zusätzlich zu seinen neu erworbenen Rechten hat er auch ganz bestimmte Pflichten. In der westlichen Welt wird dieser Übergang an einem bestimmten Alter markiert. Von diesem Zeitpunkt an darf der junge Erwachsene z.B. Alkohol trinken, Auto fahren, aber er ist vor dem Gesetz auch voll strafmündig. In jedem Fall stellt dieser Tag aber ein großes Ereignis dar, der entsprechend groß gefeiert wird. Das heißt die Idee des Initiationsritus, die ursprünglich hinter der Tradition des Beschneidens stand, ist uns gar nicht so fremd. [...]
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