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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2.0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik von "Rockergruppen" als Objekt polizeilichen Handelns. Immer häufiger berichten Medien über "Rocker" und sogenannte "Outlaw Biker". Doch mit der Assoziierung von Rockmusik oder Motorradfahrern, die ein freies Leben führen und ihre Zeit mit Motorradfahren verbringen, haben diese Bezeichnungen lange nichts mehr zu tun. Im Rahmen der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2.0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik von "Rockergruppen" als Objekt polizeilichen Handelns. Immer häufiger berichten Medien über "Rocker" und sogenannte "Outlaw Biker". Doch mit der Assoziierung von Rockmusik oder Motorradfahrern, die ein freies Leben führen und ihre Zeit mit Motorradfahren verbringen, haben diese Bezeichnungen lange nichts mehr zu tun. Im Rahmen der polizeilichen Arbeit müssen Polizeibeamte vermehrt gegen "Rocker" vorgehen. Es stellt sich das Problem über mögliche Handlungen gegen diese Gruppierungen und deren Mitglieder. Unterstützer der Rocker-Clubs sowie die Mitglieder selbst sagen nicht bei staatlichen Organen über mögliche Geschehnisse aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob "Rocker" als Zeugen oder Geschädigte vorgeladen werden. Unbeteiligte Zeugen sowie auch Polizeibeamte werden des Öfteren durch Drohungen beeinflusst, sodass Außenstehende ebenfalls zu weiteren Kooperationen häufig nicht bereit sind. Als Folge dieses Verhaltens scheitern viele Ermittlungen der Polizei gegen "Rocker" bereits im frühen Stadium. Wie tiefgreifend das Dunkelfeld an Rockerkriminalität ist, bleibt dementsprechend nicht erforscht.

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