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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Konstitutionalisierung der internationalen Gemeinschaft oder amerikanischer Unilateralismus?, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Spätestens seit 1994 warnen die USA vor einer neuen Bedrohung – der durch Rogue States, was ins Deutsche zumeist mit Schurkenstaat1 übersetzt wird. Synonym zu diesem werden auch die Begriffe Outlaw, Pariah- oder Backlash-State2 und vor allem für die Staaten Nord Korea,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Konstitutionalisierung der internationalen Gemeinschaft oder amerikanischer Unilateralismus?, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Spätestens seit 1994 warnen die USA vor einer neuen Bedrohung – der durch Rogue States, was ins Deutsche zumeist mit Schurkenstaat1 übersetzt wird. Synonym zu diesem werden auch die Begriffe Outlaw, Pariah- oder Backlash-State2 und vor allem für die Staaten Nord Korea, Iran und Kuba die Bezeichnung Axis of Evil verwandt. Wenngleich die se Begriffe in den Medien vieler Länder aufgegriffen wurden, so werden sie nur von wenigen Staaten, neben den USA durch das Vereinigte Königreich und die Ukraine, auch offiziell verwandt. Bis heute gänzlich ablehnend gegenüber diesen Begriffen ist die Haltung der Permanent Five- Länder Russland, Frankreich und China. Nach ihrer Auffassung benutzten die USA den Term Schurkenstaaten, der als Sammelbegriff Gegenstand dieser Arbeit ist, nur, um so eine Rechtfertigung für den Aufbau eines Nationalen Raketenabwehrsystems zu scha ffen3. Unklar bleibt also, ob demnach ein (zwischenstaatliches) Einvernehmen über die rechtliche Existenz von Schurkenstaaten besteht, also lediglich die Verwendung dieses Begriffs im Verkehr zwischen den Staaten unterschiedlich gehandhabt wird oder ob es sich um ein bloßes Konstrukt, handelt, das (zumeist) unilaterale Vorgehen der USA gegen diese Staaten polisch und völkerrechtlich zu rechtfe rtigen. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die Herausarbeitung des Begriffs unter rein völkerrechtlichen Aspekten – bewusst außen vor gelassen wurde eine Einarbeitung der lediglich politisch kontrovers diskutierten Irak Problematik.