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Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Fakultät für Sozia- und Verhaltenswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Bevor ich in den folgenden Kapiteln auf die Thematik und deren Spezifität im Fall Polens eingehe, möchte ich vorab auf die Motivation zur Bearbeitung des Themas ‚Rolle der Beitrittskandidaten im EU-Verfassungsgebungsprozess am Beispiel Polens’ eingehen. Die eigentliche Idee zur Bearbeitung dieses Themas kam im Rahmen einer Veranstaltung beim Magistrantenkolloquium bei Prof. Dr. Hrbek an…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Fakultät für Sozia- und Verhaltenswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Bevor ich in den folgenden Kapiteln auf die Thematik und deren Spezifität im Fall Polens eingehe, möchte ich vorab auf die Motivation zur Bearbeitung des Themas ‚Rolle der Beitrittskandidaten im EU-Verfassungsgebungsprozess am Beispiel Polens’ eingehen. Die eigentliche Idee zur Bearbeitung dieses Themas kam im Rahmen einer Veranstaltung beim Magistrantenkolloquium bei Prof. Dr. Hrbek an der Universität Tübingen. Im Rahmen der dort geführten Diskussion zu einem Thema, die Arbeit des Verfassungskonvents betreffend, ist mir aufgefallen, dass bei der Auseinandersetzung mit dem sehr aktuellen und kontrovers diskutierten Thema kaum auf die Rolle der Beitrittskandidaten eingegangen wird. Diese Feststellung wurde zudem untermauert, durch die mir aus dem familiären und in Polen lebenden Bekanntenkreis bekannten Diskussionen zu dem Verfassungsgebungsprozess, spätestens seit dem Bekanntwerden des Konventsergebnisses und dem Anbeginn der Vorbereitungen auf die Regierungskonferenzphase unter der italienischen Präsidentschaft. Die größte Aufregung und Aufruhr in meiner unmittelbaren Nähe weckte das Unverständnis über die, so wahrgenommene, ‚Eigenmächtigkeit’ des Konvents, das in Nizza verabschiedete, und vor allem für Polen sehr vorteilhafte Abstimmungssystem zu verändern. Diese ‚Eigenmächtigkeit des Konventspräsidiums’ wurde zumeist verstanden, die in Nizza festgelegten Regulierungen und die Basis des Beitrittsvertrags durch ein Hintertürchen zugunsten der EU-15-Staaten zu verändern, ohne dass hier durch Polen Einfluss vorgenommen werden konnte und sollte. Die hierauf häufigsten Reaktionen, und dies um so erschreckender, als es sich um Personen handelt, die lange Jahre in Deutschland gelebt haben, war: ‚Wenn ich das gewusst hätte, würde ich im Beitrittsreferendum gegen den Beitritt in die EU stimmen’. Dieser Pessimismus über den Verlauf der politischen Ereignisse auf der EU-Ebene nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem Beitrittsreferendum, spiegelt sehr gut die Stimmung der so genannten ‚Elite’ Polens wieder. Diesen Eindruck haben meine Gespräche in Polen noch eher bestärkt als widerlegt. [...]