13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Reflexionen über den Vertrag: Hobbes, Locke und Rousseau, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Vorbild seiner Vorgänger Thomas Hobbes und John Locke schließt sich Rousseau zwar der legitimationstheoretischen Tradition der Moderne nahtlos an und fragt auch hier, auf welcher Basis staatliche Macht legitim sein kann. Er entwirft daraufhin jedoch ein Staatsmodell, das seinem Inhalt nach…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Reflexionen über den Vertrag: Hobbes, Locke und Rousseau, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Vorbild seiner Vorgänger Thomas Hobbes und John Locke schließt sich Rousseau zwar der legitimationstheoretischen Tradition der Moderne nahtlos an und fragt auch hier, auf welcher Basis staatliche Macht legitim sein kann. Er entwirft daraufhin jedoch ein Staatsmodell, das seinem Inhalt nach seinerzeit schlicht revolutionär war. Anstatt externe institutionelle Macht demokratisch zu legitimieren, wie es bis dato Usus ist, disqualifiziert Rousseau gerade diese und entzieht sie ihrer Legitimität, indem er sie mit einer falschen Interpretation der menschlichen Natur Lügen straft und als Unrecht und Betrug entlarvt. Getreu seinem anthropologischen Ideal, nach welchem sich die Menschen ganz nach ihrer angeborenenperfectibilité,ihrer Disposition zur Vervollkommnung ihrer individuellen Identität entwickeln sollen (bzw. wollen), muss staatliche Macht individuelle Selbstbestimmung zulassen und das höchste Gut der Freiheit schützen können - was nach Rousseaus Vorstellungen nur die direktdemokratische Republik kann, eine ideale Republik, die er mit seinem Gesellschaftsvertrag zu konstruieren versucht. Doch kann mit der Vertragsfigur an sich, die laut dem Kieler Vertrags-theoretiker Wolfgang Kersting einem streng formalen Rahmen sowie einer inhaltlichen Textur unterworfen ist - kann mit ihr eine Republik gegründet werden? Ist sie geeignet solidarische, gar patriotische Tugendhaftigkeit aufleben zu lassen? Ersetzt Rousseau mit der Verabsolutierung des allgemeinen Willens und mit der mit ihm verbundenen radikalen gesellschaftlichen Egalisierung nicht die konkurrenzbestimmte „Marktdiktatur“ bzw. den Absolutismus an sich durch eine Tugenddiktatur? Zu einer möglichen Beantwortung dieser Fragen soll die vorliegende Seminararbeit beitragen. Zunächst soll hierfür Rousseaus geschichtsphilosophische Auslegung des Naturzustandes näher beleuchtet werden, wobei das Rousseau zugrunde liegende Menschenbild eine zentrale Rolle einnimmt. Nach der Analyse des Urvertrages, dem staatlichen Gründungsakt, sollen die einzelnen praxisnahen, republikanischen Elemente in den Kontext des im Zentrum der Rousseau’schen Republik stehenden Allgemeinwillens untersucht werden. Über die darauf folgende Auseinandersetzung mit der formalen Vertragsfigur an sich und ihrer inhaltlichen Textur, wie Kersting sie interpretiert, soll schließlich der Frage nachgegangen werden, ob Kersting mit seiner Kritik, dassres publica quo contractonicht sein kann, auch Rousseaus Anliegen wirklich gerecht wird.