Die Dissertation regt dazu an, die derzeitige Lizenzierung von Patenten neu zu denken und die Verwertung der Vielzahl erteilter, derzeit aber ungenutzt bleibender Patente zu fördern. Hierzu arbeitet sie die Unzulänglichkeiten der vordergründig attraktiv erscheinenden, praktisch jedoch selten genutzten Lizenzbereitschaftserklärung nach § 23 PatG heraus, deren ursprüngliches Ziel einer Vereinfachung und Kostenreduzierung der Patentverwertung aktuell fehlschlägt. Komparativ zum chinesischen und britischen Recht formuliert sie zielführende gesetzgeberische Änderungen, die der Allgemeinheit noch während der zwanzigjährigen Patentlaufzeit die Nutzung patentierter Erfindungen gegen eine angemessene, vom DPMA ermittelte Vergütung ermöglichen sollen.
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