Sicherheit zu schaffen und dauerhaft zu gewährleisten, war von Beginn an eine der zentralen Funktionen der Europäischen Gemeinschaften. Entspre chend den nationalen Orientierungen wurde aber der Vergemeinschaftung von Sicherheitspolitik erst im Vertrag zur Europäischen Union Anfang der 90er Jahre eine konkrete Perspektive gegeben. Gleichwohl war einer der wichtigen Bestandteile von Sicherheitspolitik - die Rüstungsentwicklung und -beschaffung, die das Thema des vorliegenden Bandes sind -über die Jahrzehnte eine nicht öffentlich eingestandene Kernfrage der Europapolitik. Seit ihren Anfangen, seit der Bildung der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS) im Jahre 1951 hatte sich die erstehende Union mit der Frage auseinanderzusetzen, wie sie es denn mit der Rüstung halte. Mit dem Scheitern der "Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) im Jahre 1954 war auch der Ansatz fehlgeschlagen, die europäischen Rü stungsressourcen zu integrieren (Absatz 1 des Gründungsvertrages sah "gemeinsame Organe, gemeinsame Streitkräfte und einen gemeinsamen Haushalt" vor). In den "Römischen Verträgen", mit denen 1957 die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" ins Leben gerufen wurde, war der Rüstungssektor ausdrücklich ausgespart worden. Selbst die Waffenexporte blieben unter nationaler Kuratel (Artikel 223). Dies bleibt besonders her vorzuheben, galt doch die Hauptstoßrichtung dieser europäischen Gründung der Errichtung eines gemeinsamen Marktes und der Allgleichung der Aus fuhrpolitik der Mitgliedstaaten. Auf dem Maastrichter Gipfeltreffen 1991 ist letztmalig der Versuch fehlgeschlagen, den Sonderartikel 223 aus den Römischen Verträgen zu streichen.
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