Die europäische Finanz- und Staatsschuldenkrise zeigt, dass eine mitgliedstaatliche Aufsicht über Finanzinstitute der europäischen Dimension von Finanzkrisen nicht gerecht wird: Mitgliedstaaten unterliegen Anreizen, ihre Aufsicht zulasten der Währungsunion als Ganzes auszurichten. Dem begegnet der europäische Gesetzgeber mit der Zentralisierung von Aufsichtskompetenzen bei den europäischen Aufsichtsbehörden EBA und EZB. Diese sollen Rechtsanwendung und Rechtsauslegung harmonisieren und so auf die Herstellung mitgliedstaatsübergreifend kohärenter Regulierungsumgebungen für Finanzinstitute hinwirken. Lukas Philipp Köhler untersucht Rechtsnatur und Effektivität der Instrumente einer administrativen Normsetzung beider Aufsichtsbehörden. Er stellt die These auf, dass ihre Befugnisse zur Herstellung von Kohärenz ausreichen, wenn die Behörden das zugrundeliegende Primär- und Sekundärrecht nur selbstbewusst auslegen. Geboren 1987; 2008-13 Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg; 2015-16 Studium Magister Juris (MJur), Oxford University; 2016 Visiting Researcher Harvard Law School, Cambridge, USA; 2019 Promotion (LMU München); 2017-19 Referendariat am Kammergericht Berlin.
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