Der Zusammenhang zwischen den beiden Begriffen "Versorgungssischerheit" und "Energie" ist dem Großteil der europäischen Bevölkerung spätestens seit der Jahreswende 2008/2009 und dem Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine klar. Die EU-Mitglieder decken einen großen Teil ihres Bedarfs an Öl und Gas durch Importe aus Russland und für die Russische Föderation sind die EU-Mitglieder die größten Abnehmer in diesem Bereich. In der EU erkannte man schon 1990 wie wichtig es ist, den Bereich des Energiehandels international zu verrechtlichen. Mit dem Energiechartavertrag (ECV) wurde ein Schritt in diese Richtung unternommen. Das Vertragswerk konnte seine volle Wirkung jedoch nicht entfalten, da Russland es nach anfänglicher Unterstützung auch im zweiten Anlauf 2001 nicht ratifizierte. Im Winter 2008/2009 mussten die EU-Bürger in einigen ost- und südosteuropäischen Staaten nun erfahren, was eine Nichtratifizierung durch Russland bedeutet. Der Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine führte zur Einstellung der Gaslieferungen über die Ukraine, wodurch das öffentliche Leben in einigen Staaten für mehrere Tage zusammenbrach. Unter den Regeln des Energiechartavertrags wäre es nicht so weit gekommen. Diese Studie untersucht, wie sich der Wandel der russischen Außenpolitik zum Energiechartavertrag gegenüber der EU-15 erklären lässt. Sind es innergesellschaftliche Präferenzbildungsprozesse (Liberalismus) oder die Machtverhältnisse auf internationaler Ebene (Neorealismus), die die Art der Außenpolitik bestimmen? Im Ergebnis wird festgestellt, dass die internationalen Machtverhältnisse zwischen Russland und der EU den Wandel der russischen Außenpolitik nicht erklären können. Der Wandel der russischen Politik zum Energiechartavertrag hat seine Ursachen in einem Wandel der Präferenzen der dominanten Gruppen innerhalb Russlands bzw. deren Wechsel. Nach der langjährigen Unterstützung des ECV kam es z.B. 1999 zu einem drastischen Außenpolitikwechsel. Ursache hierfür war die entstehende Koalition zwischen Präsident Putin und Gazprom, die die Ratifizierung des ECV ablehnte.
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