Bislang lagen in Deutschland keine evidenzbasierten medizinischen Behandlungskonzepte für Patienten mit einer Methamphetamin-bezogenen Störung vor. In Fachgesprächen der Bundesdrogenbeauftragten mit Vertretern aus der Sucht- und Drogenpolitik, der Forschung und der Versorgungspraxis wurde deutlich, dass ein Bedarf an differenzierten evidenzbasierten therapeutischen Optionen für Betroffene besteht. Dies führte dazu, dass mit einem Expertenpanel eine S3-Leitlinie „Methamphetamin-bezogene Störungen“ entwickelt wurde. Damit soll eine bessere Versorgung von Betroffenen und mehr Handlungssicherheit für therapeutisch tätiges Personal in der Praxis ermöglicht werden durch:
· Empfehlungen zur angemessenen Diagnostik
· Evidenzbasierte Aussagen zur Wirksamkeit von medikamentösen und psychotherapeutischen Interventionen – auch bei speziellen Patientengruppen wie Schwangeren
· Verzicht auf wirkungslose oder riskante Therapien
· Eine bessere Vernetzung der verschiedenen Akteure in der suchtmedizinischen Versorgung
Die Leitlinie richtet sich an in der Suchthilfe tätige Ärztinnen und Ärzte aller Versorgungssektoren, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, alle Berufsgruppen in der ambulanten und stationären Suchthilfe wie Psychologen, Sozialarbeiter und Pflegepersonal, Mitarbeiter im Bereich Nachsorge und Rehabilitation, Selbsthilfeorganisationen und die Kooperationspartner der Ärzteschaft wie zum Beispiel Kostenträger.
· Empfehlungen zur angemessenen Diagnostik
· Evidenzbasierte Aussagen zur Wirksamkeit von medikamentösen und psychotherapeutischen Interventionen – auch bei speziellen Patientengruppen wie Schwangeren
· Verzicht auf wirkungslose oder riskante Therapien
· Eine bessere Vernetzung der verschiedenen Akteure in der suchtmedizinischen Versorgung
Die Leitlinie richtet sich an in der Suchthilfe tätige Ärztinnen und Ärzte aller Versorgungssektoren, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, alle Berufsgruppen in der ambulanten und stationären Suchthilfe wie Psychologen, Sozialarbeiter und Pflegepersonal, Mitarbeiter im Bereich Nachsorge und Rehabilitation, Selbsthilfeorganisationen und die Kooperationspartner der Ärzteschaft wie zum Beispiel Kostenträger.
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