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Keine Bewegungen sind bei der Gesetzgebung im Sachenrecht zu vermelden. Hingegen ist die Vielfalt der Rechtsprechung ungebrochen: Schwerpunkt der Rechtsprechung bildet die Ausdehnung des Eigentums, nicht nur in Fragen der Abgrenzung von Nachbarn (wie etwa Grünhecken, überragende Bauten oder sogar Erdnägel), sondern auch die Aufteilung des Miteigentums. Nach wie vor sind Urteile zum Stockwerkeigentum häufig. Dabei spielte vor allem der Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Rechtspraxis eine Rolle. Am meisten Urteile waren bei den Dienstbarkeiten und beim Bauhandwerkerpfandrecht…mehr

Produktbeschreibung
Keine Bewegungen sind bei der Gesetzgebung im Sachenrecht zu vermelden. Hingegen ist die Vielfalt der Rechtsprechung ungebrochen: Schwerpunkt der Rechtsprechung bildet die Ausdehnung des Eigentums, nicht nur in Fragen der Abgrenzung von Nachbarn (wie etwa Grünhecken, überragende Bauten oder sogar Erdnägel), sondern auch die Aufteilung des Miteigentums. Nach wie vor sind Urteile zum Stockwerkeigentum häufig. Dabei spielte vor allem der Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Rechtspraxis eine Rolle. Am meisten Urteile waren bei den Dienstbarkeiten und beim Bauhandwerkerpfandrecht zu verzeichnen. Hingegen finden sich gar keine Urteile zum Fahrnispfandrecht und – soweit nicht mit Eigentumsfragen zusammenhängend – zum Besitzesrecht.