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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der politischen Debatte spielt die Frage nach der sachgrundlosen Befristung und insbesondere auch das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine immer wiederkehrende Rolle. Jüngst hat der Deutsche Bundestag im September 2011 die jeweiligen Anträge der Fraktion der SPD1, der Fraktion DIE LINKE2 und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN3, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der politischen Debatte spielt die Frage nach der sachgrundlosen Befristung und insbesondere auch das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine immer wiederkehrende Rolle. Jüngst hat der Deutsche Bundestag im September 2011 die jeweiligen Anträge der Fraktion der SPD1, der Fraktion DIE LINKE2 und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN3, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG abzuschaffen, abgelehnt4. Damit wurde die aktuelle Gesetzeslage bestätigt, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, einen Arbeitnehmer befristet für zwei Jahre ohne Nennung eines Sachgrundes einzustellen, sofern zuvor kein Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber bestanden hat. Ein Ende dieser Debatte scheint bisher jedoch nicht absehbar zu sein. So sieht der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vor, dass in der laufenden Legislaturperiode die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG hinsichtlich des Vorbeschäftigungsverbots zugunsten einer verkürzten Wartezeit von lediglich einem Jahr geändert werden soll5. Dass eine derart rege Diskussion zu diesem Thema stattfindet, ist insbesondere auch den tatsächlichen Verhältnissen geschuldet. Mit der erleichterten Befristungsmöglichkeit werden zuvorderst beschäftigungspolitische Ziele verfolgt. Dabei war von dem damaligen Ge-setzgeber6 anerkannt, dass es sich bei dem unbefristeten Arbeitsverhältnis um den Idealtypus handelt. Dem befristeten Arbeitsverhältnis wird hingegen eine Mittlerstellung zwischen Idealtypus und Nichtbeschäftigung zuerkannt. Zuvorderst ist die Regelung somit durch die Erhöhung von Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer motiviert. Hinzu treten weitere Interessen auf Seiten der Arbeitgeber wie beispielsweise eine Flexibilisierung bei der Personalplanung.Die aktuellen Kritiker7 der sachgrundlosen Befristung bezweifeln, dass durch die Befristung im Ergebnis der Idealtypus des unbefristeten Arbeitsverhältnisses gefördert wird. Sie sehen die Gefahr der Umge-hung des Kündigungsschutzes und der Externalisierung des unternehmerischen Risikos. Damit würden insbesondere gerade die Schwächsten am Arbeitsmarkt benachteiligt. Die vorliegende Arbeit überprüft in diesem Kontext die Gestaltungsmöglichkeiten, die § 14 Abs. 2 TzBfG ermöglicht, und beleuchtet insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu dem Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Dr. Christian Warns hat an den Universitäten Hamburg, San Diego (USA) und Jena Wirtschaftswissenschaften studiert und anschließend promoviert. In Jena war er zudem Lehrbeauftragter und freier wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Angewandte Ethik.