Das Verhältnis zwischen Fall und Norm ist eine Grundfrage der modernen Rechtswissenschaft. Oskar Hartwieg begreift Fall und Norm als veränderliche Größen, die nicht einfach zu trennen sind und bei der juristischen Entscheidungsfindung aneinander angeglichen werden müssen. Ihn interessiert vor allem, wie die Arbeit des Richters am Sachverhalt theoretisch zu erfassen ist. Dabei kritisiert er die vorherrschende »normative Sicht«, die den Willen des Gesetzgebers zum allgemeinen Maßstab erklärt. Hartwieg möchte gar nicht anzweifeln, daß sich die Tätigkeit des Juristen vornehmlich auf Rechtstexte bezieht, sei es auf das mehr oder weniger abstrakt formulierte einzelne Gesetz oder auf dessen Wechselwirkungen mit anderen Normen. Doch ist die Jurisprudenz mehr als eine lediglich textgebundene Wissenschaft. Dies zeigt schon das Wort »Sachverhalt«, welches der »Sache ihr eigenes Verhalten« zubilligt (Gadamer) und dadurch eine eigentümliche Distanz zwischen der Sprache und den Dingen zum Ausdruck bringt. Es ist eben jene Distanz, der Hartwiegs Forschungsinteresse gilt und die in aktuellen rechtstheoretischen Diskussionen wieder eine wichtige Rolle spielt.