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Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven – also gefahrenabwehrenden – Mitteln nach Abschluss der Strafermittlungsverfahren, um a) Eigentumsansprüche Berechtigter zu wahren („Eigentumsschutz“) und/oder b) Sachen dem „kriminellen Kreislauf“ zu entziehen („Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“). Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Sachen (Gegenstände, Bargeld) fällt an den Fiskus, sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können…mehr

Produktbeschreibung
Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven – also gefahrenabwehrenden – Mitteln nach Abschluss der Strafermittlungsverfahren, um a) Eigentumsansprüche Berechtigter zu wahren („Eigentumsschutz“) und/oder b) Sachen dem „kriminellen Kreislauf“ zu entziehen („Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“). Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Sachen (Gegenstände, Bargeld) fällt an den Fiskus, sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung. Von der Möglichkeit der PräGe wurde in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern mehr und mehr Gebrauch gemacht, folglich auch die Verwaltungsgerichte (1. und 2. Instanz) zunehmend zu diesen Verfahren durch Urteile und Beschlüsse entscheiden. Diese Monografie ist wie folgt strukturiert: I.Sicherstellung von Gegenständen, die kein Bargeld sind, II.Sicherstellung von Bargeld, III.Sicherstellung von Gegenständen, die kein Bargeld sind und Bargeld im gleichen Verfahren, IV. Behandeln von Buchgeld.
Autorenporträt
Ernst Hunsicker, Kriminaldirektor a.D., war von 1962 bis 2004 im Polizei- und Kriminaldienst tätig. Nach seiner Ausbildung versah er zunächst seinen Dienst bei der Schutzpolizei in Lingen/Ems. 1967 wechselte er zur Kriminalpolizei nach Osnabrück, wo er im mittleren Dienst in verschiedenen Bereichen tätig war (Sachbearbeiter, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst/KDD, Mitglied der 1. Mordkommission). Im gehobenen Dienst erfolgte seine Verwendung als Führungsgehilfe beim Leiter der Kriminalpolizei in Osnabrück und als Fachlehrer in Hann. Münden. Nach der Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst war Hunsicker als Fachlehrer und in verschiedenen Führungsfunktionen eingesetzt. Zuletzt leitete er von 1994 bis 2004 den Zentralen Kriminaldienst (ZKD) bei der Polizeiinspektion Osnabrück-Stadt. Seit 2003 engagiert sich Hunsicker für die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe), die zunächst als Modellversuch („Osnabrücker Modell“) für den Bereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingeführt wurde und inzwischen bundesweit an Bedeutung gewonnen hat.