Der Verfasser untersucht die Kompetenzen und die Haftung von Geschäftsführern in der Unternehmenskrise sowie im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und nimmt zu weiteren durch die jüngeren Gesetzesreformen aufgeworfenen Fragen Stellung. Gerade die Insolvenzrechtsreform durch das ESUG im Jahr 2012, die Sanierungen und insbesondere das Eigenverwaltungsverfahren fördert, hat viele Fragen aufgeworfen, die in der Praxis zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Diese sind etwa insolvenzrechtlicher Natur wie die Prüfungskompetenzen des Insolvenzgerichts bei Anträgen auf Eigenverwaltung oder das Recht des eigenverwaltenden Schuldners zur Begründung von Masseverbindlichkeiten. Vor allem aber muss das Verhältnis zwischen Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht neu bewertet werden, welches unmittelbare Auswirkungen auf die Kompetenzbereiche und die Haftung der Geschäftsführung in der Krise und im Eigenverwaltungsverfahren hat. Zu diesen Fragen wird in der vorliegenden Arbeit Stellung genommen.
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