Parteien internationaler Handelsverträge vereinbaren häufig die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines bestimmten Staates. Solche Gerichtsstandsvereinbarungen werden von den Vertragspartnern jedoch nicht immer beachtet und sind auch vor den Gerichten mancher Staaten nicht wasserfest. Abwehrmöglichkeiten, etwa Prozessführungsverbote, sind nur bedingt verfügbar und geeignet, die redliche Partei vor den Folgen einer Klage im derogierten Forum zu schützen. Können aus der Missachtung der Gerichtsstandsvereinbarung Schadensersatzansprüche erwachsen? Jennifer Antomo untersucht die einschlägige ausländische Rechtsprechung und erörtert die dogmatischen und rechtspolitischen Aspekte der Thematik aus Sicht der deutschen Gerichte. Auch die Besonderheiten, die sich aus der Geltung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens oder der revidierten EuGVVO ergeben können, werden umfassend diskutiert. Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Athen; 2011 Erstes Staatsexamen; Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Mainz mit Forschungsaufenthalt an der NYU School of Law; Referendariat am Landgericht Wiesbaden mit Stationen in Wirtschaftskanzleien in Frankfurt a.M. und London; 2016 Promotion und Zweites Staatsexamen; ab dem WS 2016 Habilitandin an der Universität Mainz.
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