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Wie sich Nachfragemacht auf Wettbewerb und Wohlfahrt auswirkt, erscheint bisweilen unklar. Für die Anwendung des Fusionskontroll- und Missbrauchsrechts auf Nachfragemärkte ist dies jedoch bedeutsam. Wann kann Nachfragemacht zu steigenden Verkaufspreisen auf der nachgelagerten Marktstufe führen? Sarah Legner untersucht diesen Sachverhalt und thematisiert, ob sie dynamische Ineffizienz hervorruft. Hierfür differenziert sie zwischen Nachfragemacht in Form von Verhandlungsmacht und in Gestalt von Monopson-Macht. Die Schutzzwecke des Kartellrechts entscheiden, welche Auswirkungen von Nachfragemacht…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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  • Größe: 1.66MB
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Produktbeschreibung
Wie sich Nachfragemacht auf Wettbewerb und Wohlfahrt auswirkt, erscheint bisweilen unklar. Für die Anwendung des Fusionskontroll- und Missbrauchsrechts auf Nachfragemärkte ist dies jedoch bedeutsam. Wann kann Nachfragemacht zu steigenden Verkaufspreisen auf der nachgelagerten Marktstufe führen? Sarah Legner untersucht diesen Sachverhalt und thematisiert, ob sie dynamische Ineffizienz hervorruft. Hierfür differenziert sie zwischen Nachfragemacht in Form von Verhandlungsmacht und in Gestalt von Monopson-Macht. Die Schutzzwecke des Kartellrechts entscheiden, welche Auswirkungen von Nachfragemacht eine Intervention der Wettbewerbsbehörde rechtfertigen. Die Autorin legt dar, dass das europäische und das deutsche Kartellrecht zwar eine Verbraucherwohlfahrt anerkennen, jedoch keine angemessene Gewinnspanne der Lieferanten auf Nachfragemärkten schützen wollen. Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Stuttgart mit einer Station beim Bundeskartellamt; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Tübingen; Richterin im Bezirk des OLG Stuttgart; 2019 Promotion; seit 2019 Habilitandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Konstanz.

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Autorenporträt
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Stuttgart mit einer Station beim Bundeskartellamt; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Tübingen; Richterin im Bezirk des OLG Stuttgart; 2019 Promotion; seit 2019 Habilitandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Konstanz.