Der Autor widmet sich der Frage, nach welchen rechtlichen Kriterien in verschiedenen Konstellationen eine Verteilung von Schadensfolgen erfolgt und welche Interessen dabei Berücksichtigung finden. Nach kurzen historischen Untersuchungen werden zunächst Grundzüge des allgemeinen Schadensrechts im BGB sowie Besonderheiten der Arbeitnehmerhaftung dargestellt. Im Anschluss wird hinterfragt, welchen Einfluss die planmäßig betriebene Schadensvorsorge auf die endgültige rechtliche Verteilung der Schadenslast hat. In kursorischen Darstellungen wird die Schadensabnahme durch verschiedene Schadensvorsorgeträger skizziert. Die Ausführungen erstrecken sich dabei auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Privatversicherungsrecht, das Sozialversicherungsrecht sowie das Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe. Es wird untersucht, nach welchen Kriterien in den einzelnen Rechtsgebieten Schadensrisiken abgenommen, auf die abgesicherte Person zurück- oder auf Dritte verlagert werden und inwiefern die haftungsrechtliche Schadenszuteilung im Zweipersonenverhältnis durch das Hinzutreten eines planmäßig agierenden Trägers der Schadensvorsorge beeinflusst wird. Im letzten Abschnitt wird zusammenfassend erörtert, welche Interessen auf die rechtliche Schadenszuteilung Einfluss nehmen und welche Verteilungsschlüssel die endgültige Lastenzuordnung bestimmen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Parallelen und Unterschiede zwischen dem allgemeinen Haftungsrecht und dem Schadensvorsorgerecht gerichtet. Dieses Buch richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker aller Berufsgruppen (Richter, Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter der Privatversicherer, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger), die sich mit der rechtlichen Zuteilung von Schäden auseinandersetzen.
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