Durch die Diskussion über den Abschluss von Freihandelsabkommen hat die Schiedsgerichtsbarkeit eine bislang ungekannte Aufmerksamkeit erfahren. Für den internationalen Investitionsschutz durch bilaterale und multilaterale Abkommen ist es zudem prägend, dass der jeweils zu Gunsten des ausländischen Investors maßgebende Schutzstandard unter Rückgriff auf Generalklauseln formuliert wird. Dies betrifft insbesondere das Gebot des fair and equitable treatment, den zentralen Schutzstandard des internationalen Investitionsrechts. Ein generelles Problem auf der 'Nutzerseite' schiedsrichterlicher Streitbeilegung im Bereich des internationalen Investitionsschutzes besteht im Fehlen einer allgemein anerkannten Konkretisierung dieser Generalklauseln. Ein Teil der gegenüber der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit vorgebrachten Kritik beruht auf diesem Befund. Hier setzt Carsten Kern an und zielt, unter Berücksichtigung der institutionellen Rahmenbedingungen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, auf die Beantwortung der methodischen wie auch der inhaltlichen Frage nach der angemessenen Konkretisierung des Gebots des fair and equitable treatment. Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Berlin und Ferrara; Erste Juristische Staatsprüfung in Heidelberg; Zweite Juristische Staatsprüfung in Berlin; Magister Artium in Politikwissenschaft; Master of Laws am King's College London; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg; Consultant bei UNIDROIT, Rom; Visiting Fellow am Lauterpacht Centre for International Law, Universität Cambridge; Promotion in Heidelberg.
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