Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Teil I. Literatur und Kriminalität - Allgemeine Betrachtungen Die Kriminalgeschichte- zwischen den Diskursen Der Verbrecher aus verlorener Ehre von Friedrich Schiller kann in das Genre der Kriminalgeschichten eingeordnet werden. Der Gegenstand dieser Erzählungen, bzw. handlungsleitendes Motiv ist Kriminalität. Dieses Phänomen ist Bestandteil und Resultat der gesellschaftlichen Konstruktion von Wirklichkeit. Dem Rechtsdiskurs kommt, als Fachdisziplin, die viel und detailliertes Wissen über das Phänomen der Kriminalität produziert, verwaltet und institutionalisiert, ein hegemonialer Status in der Konstruktion von Kriminalität gegenüber anderen Diskursen zu, die ebenso ihren Anteil daran haben. Eine Schnittstelle zu dem literarischen, paraliterarischen und publizistischen Diskurs stellt der simple Befund, dass in der Strafrechtspflege, Rechtstheorie und Rechtsgeschichte das „Erzählen“ eine Rolle spielt. Es finden sich zahlreiche Typen von „Erzählungen“, Schilderungen der Zeugen, der Delinquenten, die Erzählung der Biographie des Inkriminierten oder des Tathergangs, die funktionalisiert, tradiert und institutionalisiert werden. Sowohl der Form als auch der Inhalt dieser Erzählungen ist durchzogen von Mustern und Darstellungsweisen, die dem öffentlichen Diskurs, darunter auch dem literarischem, entstammen. Der juristische Diskurs orientiert sich ständig an dem, worauf er sich richtet. So ist die Bedeutung von einem Begriff wie "Gerechtigkeit" kulturellem, soziologischen und historischen Veränderungen unterzogen, zudem nimmt hat er, je nachdem in welchem Kontext und in welcher Funktion er Anwendung findet, andere Bedeutung. Wolfgang Naucke weist auf die Differenzen zwischen einer poetischen Gerechtigkeit und dem Fach-Strafrecht hin.