Die philosophische Rede von der Schuld umgreift ein breites Bedeutungsspektrum, von der Existenz- und Religionsphilosophie bis zur Ästhetik. Hegel bestimmt den Begriff der Schuld jedoch vornehmlich im Zusammenhang seiner Lehre von der Handlung als einem konstitutiven Bestandteil seiner Moralitätskonzeption. Zentraler Gegenstand dieser Untersuchung sind deshalb Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts; sie bezieht jedoch auch handlungstheoretische Aspekte der Phänomenologie des Geistes, der Vorlesungen über die Philosophie der Weltgeschichte sowie der Wissenschaft der Logik ein. Die Auseinandersetzung mit dem von Hegel begründeten und mit seiner Schuld- und Strafkonzeption untrennbar verwobenen Begriff der Handlung erfolgt jedoch nicht im rein philosophiehistorischen Interesse, sondern sie erweist Hegels Handlungskonzeption mit Blick auf aktuelle Diskussionen innerhalb der Rechtswissenschaft als bedeutenden historisch-systematischen Bezugspunkt sowie als mitunter notwendiges Korrektiv.
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