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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: keine, Universität Hamburg (Aufbaustudiengang Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade als Juristin macht sich für mich das in Jahren eingeübte normative und von Dogmatik geprägte Denken bemerkbar, das es manchmal allzu beschwerlich macht, sich einer sozialwissenschaftlichen Thematik zu nähern. Die Unterschiede und die Schwierigkeiten zwischen den Disziplinen finden auch und gerade in Kommunikationsproblemen ihren Ausdruck. Wo genau liegen die Gründe für derartige Konflikte, und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: keine, Universität Hamburg (Aufbaustudiengang Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade als Juristin macht sich für mich das in Jahren eingeübte normative und von Dogmatik geprägte Denken bemerkbar, das es manchmal allzu beschwerlich macht, sich einer sozialwissenschaftlichen Thematik zu nähern. Die Unterschiede und die Schwierigkeiten zwischen den Disziplinen finden auch und gerade in Kommunikationsproblemen ihren Ausdruck. Wo genau liegen die Gründe für derartige Konflikte, und sind sie zu lösen? Diese Gedanken beschäftigten mich vor Beginn der Arbeit, und so ist es Ziel dieser Arbeit, das schwierige Verhältnis zwischen dem Strafrecht und den benachbarten Disziplinen (der Kriminologie und der Psychologie bzw. der Psychiatrie) näher zu beleuchten. Als Anknüpfungspunkt bot sich die Willensfreiheitsproblematik innerhalb des Schuldprinzips an, da sich an diesem Punkt die Geister scheiden und Kommunikationsprobleme sowie systematische Probleme deutlich werden. Dabei sollen zunächst das Schuldprinzip und die Bedeutung der Willensfreiheit im Strafrecht analysiert werden, um im Anschluss die damit einhergehenden Probleme bei der Umsetzung in die Praxis, namentlich bei der Feststellung der Schuld im Strafverfahren, darzustellen. In diesem Bereich kommen die Schwierigkeiten des Strafrechts im Umgang mit Psychologie bzw. Psychiatrie zum Tragen. Wenn im vierten Teil die Bedeutung des Schuldprinzips für die Kriminologie und ihre verschiedenen Richtungen dargestellt wird, sollen anhand der kriminologischen Hauptrichtungen, bzw. der für diese Problematik bedeutsamen Ansätze, Gründe für die geringe Verwertung kriminologischer Erkenntnisse im Strafrecht gefunden werden. Im fünften Teil der Arbeit werden Lösungsversuche lediglich nachgezeichnet, ohne dass eine Entscheidung für einen der Wege fällt. Schließlich bleibt alles offen und vielleicht ist gerade das der Weg, um den Dialog zwischen den Disziplinen nicht zum Stillstand zu bringen, sondern ihn weiterhin zu suchen.