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Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,3, Justus-Liebig-Universität Gießen (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Emanzipatorische Bildungsarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Grundgesetz).…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,3, Justus-Liebig-Universität Gießen (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Emanzipatorische Bildungsarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Grundgesetz). Vergleicht man diesen Artikel des Grundgesetzes mit der vorherrschenden Realität, sieht das Bild leider etwas anders aus: Seit Jahrzehnten gehören Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zum deutschen Alltag, wobei es sich hierbei um Beschimpfungen, Bedrohungen und Diskriminierung gegenüber Menschen anderer Herkunft handelt (vgl. Ahlheim 2005: 379). Dabei muss man sich ganz klar vor Augen halten, dass niemand als Rechtsextremist zur Welt kommt, vielmehr ist es das soziale Umfeld, das einen wesentlichen Einfluss auf das Individuum hat. Für viele Kinder und Jugendliche ist neben dem familiären Umfeld vor allem die Schule eine entscheidende Sozialisationsinstanz. Diese wird von Kindesbeinen an über Jahre hinweg besucht, sodass davon auszugehen ist, dass sie die jungen Lerner in ihrer Entwicklung, sowie ihrem Denken und Handeln entscheidend prägt. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule, der "[...] auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung [...]" (Hessisches Schulgesetz) geschehen soll, ist also nicht zu unterschätzen, wobei in diesem Zusammenhang vor allem die Erziehung zu Offenheit, Toleranz sowie die Achtung der Menschenrechte zu nennen sind. Ein in diesem Kontext zentraler Punkt, der laut Adorno "die allererste an Erziehung" (Adorno 1977: 674) sein sollte, ist "die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei" (ebenda), womit er im Wesentlichen eine Erziehung gegen die Unmenschlichkeit meint, die den Kindern und Jugendlichen in der Schule vermittelt werden soll. Doch ist es möglich, dass Schule das Potential hat, einem Wiederholen von Auschwitz gezielt entgegenzuwirken? Welche Möglichkeiten gibt es und inwiefern spielen die Ideen Adornos, die er in seinem Aufsatz "Erziehung nach Ausschwitz" darstellt, eine Rolle?

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