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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Psychologie - Intelligenz und Lernpsychologie, Note: 1,3, Universität Rostock (Institut für pädagogische Psychologie), Veranstaltung: Seminar der Lernpsychologie, Sprache: Deutsch, Abstract: "Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher." Für war, dieser Satz hat seine Berechtigung. Wir leben in einer Zeit voller Veränderung. Der allmächtige und alles überwachende Staat verwandelt sich durch Reformen und Gesetze langsam in einen Nachtwächterstaat. Die Möglichkeiten für den Einzelnen seine besonderen Fähigkeiten, sofern er welche…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Psychologie - Intelligenz und Lernpsychologie, Note: 1,3, Universität Rostock (Institut für pädagogische Psychologie), Veranstaltung: Seminar der Lernpsychologie, Sprache: Deutsch, Abstract: "Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher." Für war, dieser Satz hat seine Berechtigung. Wir leben in einer Zeit voller Veränderung. Der allmächtige und alles überwachende Staat verwandelt sich durch Reformen und Gesetze langsam in einen Nachtwächterstaat. Die Möglichkeiten für den Einzelnen seine besonderen Fähigkeiten, sofern er welche besitzt, gewinnbringend bzw. zu seinem Vorteil zu nutzen, sind enorm. Dieser Aspekt hat auch in unserem Schul -und Bildungssystem Einzug gehalten. Durch die Chancengleichheit im Bildungssystem, die sowohl in der Bundesverfassung als auch in den Länderverfassungen geregelt ist, ist jedem frei gestellt eine Schulart zu wählen. Rechtlich gesehen betrifft das alle sich im Bildungsprozess befindlichen Schüler, die damit ein Recht auf die Förderung ihrer individuellen Leistungsvoraussetzungen haben. Gerade die Problematik der Begabtenförderung kann die Schule und somit der Staat nicht mehr ausreichend bedienen. Begabte, deren Eltern es sich leisten können, werden auf Spezialschulen geschickt oder noch viel folgenschwerer ihre Begabung wird von den Lehrern nicht erkannt. Doch trotz externer Bemühungen gibt es noch keinen rechtlichen Anspruch auf Begabtenförderung. Lediglich die Bundesländer Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Sachsen- Anhalt haben spezielle Maßnahmen zur Förderung begabter Schüler in ihre Länderverfassungen aufgenommen. Die Förderung von Begabungen aller Art, auch der nichtkognitiven, darf nicht nur eine beiläufige Aufgabe der Schule sein. Denn die Verantwortung gegenüber den Schülern bzw. das Verbauen ihrer Zukunft durch das Nichterkennen einer Begabung kann schwerwiegende Folgen für den Einzelnen haben. Nichterkannte Begabungen können verkümmern oder oftmals werden Hochbegabte aggressiv und verhaltensauffällig. So kann im schlimmsten Fall aus einem vielleicht überlegenen Intellekt ein kranker Mensch werden. Doch wächst gerade durch den öffentlichen Druck die Bereitschaft in der Schule neue Fördermöglichkeiten für Schüler einzurichten. Ein weltweites Vorantreiben der Begabtenförderung durch die Bildung von Arbeitskreisen und Körperschaften unterstützt diesen Druck zusätzlich. [...]

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