Bei der Anmeldung einer Erfindung zum Patent- oder Gebrauchsmuster sind Angaben zum Stand der Technik unerlässlich. Nicht selten werden dabei Nachteile von Konkurrenzprodukten dargestellt, um die Fortschrittlichkeit der neuen Erfindung herauszustellen. Wenn derartige Äußerungen unzutreffend sind und unter dem Siegel des Patentamts in den Offenlegungs-, Patent- oder Gebrauchsmusterschriften veröffentlicht werden, bergen sie für Wettbewerber erhebliches Schädigungspotential.In diesem Band wird der rechtliche Rahmen für die Zulässigkeit von kritischen Äußerungen in den Verfahren vor dem DPMA und dem EPA abgesteckt. Ausgehend von den verfahrensrechtlichen Vorgaben und speziellen Rechtsschutzmöglichkeiten des Patent- und Gebrauchsmusterrechts werden besonders die Voraussetzungen einer wettbewerbsrechtlichen und deliktischen Haftung des Schutzrechtsanmelders untersucht. Hierbei zeigt der Autor eine gegenüber der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtsschutzfreundlichere Lösung auf.