Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Grundlagen der Raumplanung, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Schutzgebiet oder Schutzbereich ist ein " in der Praxis exakt abgegrenzter Raum, der aufgrund seiner natürlichen Beschaffenheit, seiner ökologischen, ästhetischen oder historischen Erhaltungswürdigkeit oder auch seiner wirtschaftlichen und sozialen Funktion durch Gesetz oder Verordnung unter besonderen Schutz gestellt worden ist und in der Regel nur unter besonderen Bedingungen genutzt oder verändert werden darf." Diese Unterschutzstellung bezeichnet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zu Schutzgebieten gehören im allgemeinen Naturschutzgebiete (s.§23), Nationalparke (s.§24), Biosphärenreservate (s.§25), Landschaftsschutzgebiete(s.§26), Naturparke (s.§27), Naturdenkmale (s.§28), geschützte Landschaftsbestandteile (s.§29) und Biotope (s.§30) aber auch der Schutz von Gewässern und Uferzonen (s.§31). Doch was kennzeichnet diese gesonderten Gebiete und welche Bedeutung haben sie und wie sind sie im Deutschen Gesetz verankert? Welche Ziele verfolgte die Novellierung des Naturschutzgesetzes vom 03.04.2002? Dieses möchte ich in dieser Arbeit herausstellen. Außerdem möchte ich beispielhaft zwei geschützte Landschaftsbestandteile unserer Region kurz vorstellen, die im Rahmen des EU-Projektes "Natura 2000" als Schutzgebiete ausgewiesen sind.
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