Die Arbeit konnte zeigen, dass es möglich ist, einen im universellen Völkerrecht gültigen Ansatz einer Schutzpflichtendogmatik zu entwickeln. Die Arbeit war auf konventionellen Menschenrechten aufzubauen, da Schutzrechte derzeit nur aus der Rechtsquelle "Völkervertragsrecht" folgen. Dabei waren die 3 bedeutendsten regionalen und universellen Abkommen (EMRK, IPbpR, AMRK) und ihre Spruchpraxis zu untersuchen. Sodann waren die wesentlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Schutzrechten und -pflichten stellen zu identifizieren, systematisch zu ordnen und zu beantworten. Entsprechend waren die Teile und Kapitel der Arbeit aufzubauen. Ausführungen zu Normzugehörigkeit und Normstruktur völkerrechtlicher Schutzrechte waren in Teil 2 voranzustellen, um sie im "praktischen" Teil 3 anzuwenden. In Teil 3 wurde kapitelweise untersucht: Allgemeingut, Rechtsgrund und Tatbestandsvoraussetzungen völkerrechtlicher Schutzrechte, ihre Rechtsfolgen (Schutzpflichten) sowie Prozessuales.
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