Mobilmachung und Arbeitsplatzverluste infolge stockender Wirtschaftsabläufe führten im Ersten Weltkrieg in vielen Familien zu einem ungeregelten Einkommen. Weil Sozialversicherungen noch weitgehend fehlten, konnten die am Existenzminimum lebenden Arbeiterfamilien aber bei den Behörden um finanzielle Unterstützung bitten - und so überleben. Bund, Kantone und Gemeinden sahen sich während des Ersten Weltkriegs gefordert, Strukturen zur Kriegsnothilfe in Form von materieller Kriegsnotunterstützung und Nothilfemaßnahmen sowie Arbeitsbeschaffung, Verbilligung des Grundbedarfs oder Mietzinsbeihilfe zu schaffen. Dazu gehörten auch günstige Verpflegungsmöglichkeiten etwa in Suppenküchen sowie die Militärunterstützung für Soldatenfamilien.
Anhand von Ego-Dokumenten sowie von Behördenkorrespondenz wird auf der mikrogeschichtlichen Ebene gezeigt, dass alleinstehende Frauen und Mütter oder nichtdienstpflichtige Männer und deren Angehörige der Not sehr stark ausgeliefert waren, weil sie keinen Antrag auf Militärunterstützung stellen konnten.
Anhand von Ego-Dokumenten sowie von Behördenkorrespondenz wird auf der mikrogeschichtlichen Ebene gezeigt, dass alleinstehende Frauen und Mütter oder nichtdienstpflichtige Männer und deren Angehörige der Not sehr stark ausgeliefert waren, weil sie keinen Antrag auf Militärunterstützung stellen konnten.
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