Gegenstand der Fallsammlung ist das Examenswissen zur Vorbereitung auf die universitäre Schwerpunktprüfung im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht. Behandelt werden aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts insbesondere das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Unternehmensmitbestimmung. Die jeweiligen Bezüge zum Individualarbeitsrecht und zum arbeitsgerichtlichen Verfahren werden dargestellt. Darüber hinaus ist ein besonderes Augenmerk auf das für Studenten in der praktischen Fallanwendung häufig schwer zugängliche Sozialrecht gelegt, dabei steht das besonders examensrelevante Sozialversicherungsrecht im Vordergrund.
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