Projektarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, , Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechtes am 28. Mai 2009 - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) - ist die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BilRiG) vom 18. Dezember 2005 abgeschlossen worden.(1;2) Sinn dieser Reform ist eine Deregulierung die den deutschen Unternehmen eine moderne Bilanzierungsgrundlage schaffen soll, die sich nach internationalen Methoden der Rechnungslegung richtet, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll an Aussagekraft gewinnen und international vergleichbarer werden. Ferner wurde eine Erleichterung des Bilanzierungsaufwandes vorgesehen, die sich insbesondere für mittelständische Einzelkaufleute aber auch für die rechnungspflichtigen Unternehmen positiv hinsichtlich des Bilanzierungsaufwand und Kosten auswirkt.(3) Im Rahmen der Reform wurde darauf geachtet das bewährte System, dass die HGB-Bilanz Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung bleibt. Das bisherige System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurde nicht aufzugeben.(4) Es wird hier an dem Unternehmen X GmbH aufgezeigt ab wann es sich lohnt selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren oder ob es sogar negative Auswirkungen auf eines der Unternehmen haben kann wenn man das Wahlrecht ausübt. Dass immaterielle Vermögensgegenstände bedeutend sind, stellte Hiroyuki Itami schon im Jahre 1987 bei seinen wissenschaftlichen Untersuchungen fest. "Der Erfolg eines Unternehmens hängt auch von der Fähigkeit ab, immaterielle Vermögensgegenstände - der Marke, technisches Wissen und Informationen zur Kundenbasis - zu mobilisieren." (5) [...] ______ (1) Vgl. (Böcking, 2010) (2) Vgl. (Finanzen, 2009) (3) Vgl. (Finanzen B. d., RefE des BilmoG, 2008) (4) Vgl. (Finanzen B. d., 2008) (5) Zitat (Itami, 1987)
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