Verletzen Organmitglieder eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft, stehen sie vor der Frage, inwieweit sie den Verstoß offenlegen und sich so zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen aussetzen müssen. Problematisch ist nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten, sondern auch, ob sie verpflichtet sind, aktiv auf das Fehlverhalten hinzuweisen oder auf die eigene Haftung hinzuwirken. Die Arbeit systematisiert diese Selbstbelastungskonflikte und beleuchtet das Verhältnis des verfassungsrechtlichen Selbstbelastungsschutzes zur aktienrechtlichen Bedeutung selbstbelastender Pflichten. Der Schwerpunkt liegt auf der Funktionsabgrenzung zwischen den Gesellschaftsorganen sowie auf den Folgen für die Haftung des Organmitglieds.